

SchutzMassnahmen
Laut Mitteilung des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) wird die Maskenpflicht in den öffentlichen Verkehrsmitteln ab dem 1. April 2022 aufgehoben. Für die Bergbahnen bedeutet dies ebenfalls eine Befreiung von der Maskentragepflicht in geschlossenen Kabinen ab Freitag, den 1. April 2022.
Somit gelten in unserem Skigebiet keine Schutzmassnahmen mehr.
Allgemeine Bedingungen
Verbier 4Vallées hat aufgrund der aktuellen Lage die allgemeinen Geschäftsbedingungen angepasst, um Ihr Risiko als Kunde zu minimieren. Nachfolgend finden Sie unsere Pandemie-Sonderkonditionen.
Versicherungen
Verbier 4Vallées bietet Ihnen eine Rundum-Versicherung, die die Rückerstattung des Skipasses, der Skikurse und des Ausrüstungsverleihs sowie die Rettungskosten und den Krankenwagen- und Hubschraubertransport abdeckt.
Rückerstattungsanträge ohne Versicherung werden nicht berücksichtigt.
Erstattungsantrag
Um eine Rückerstattung zu beantragen, füllen Sie bitte das unten stehende Formular aus und fügen Sie die erforderlichen Belege bei.